Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Lieferung und Nutzung von Computer-Software,
Audio-Dateien, Video-Dateien und Hardware der Firma Bucher GmbH in Heuchlingen
für Anwender und Vertriebshändler im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt.
1) Allgemeine Gültigkeitsvoraussetzungen
Die nachstehenden Bedingungen werden von den Vertragsparteien
ausdrücklich anerkannt. Sie sind Grundlage der zwischen den Parteien
geschlossenen Vereinbarung, welche auf sie Bezug nimmt. Abweichungen von diesen
Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
die Bucher GmbH.
2) Einräumung einer Nutzungslizenz
Diese Lizenzvereinbarung gibt dem Auftraggeber die Berechtigung,
die Produkte, die mit dieser Lizenz erworben wurden, zu benutzen. Eine
Weitergabe der Produkte ist nicht erlaubt.
3) Preise und Zahlungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten
Preise. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. (z.B. in Deutschland). Die Preise
können bezüglich MwSt. in anderen Ländern abweichen. Die Zahlungen sind ohne
Abzug innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung fällig und einem
Bankkonto der Bucher GmbH zu überweisen. Bei Verzögerungen behält sich die
Bucher GmbH die Stornierung des Auftrags vor, außerdem Verzugszinsen in Höhe
von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Die Aufrechnung mit
angeblichen Gegenforderungen und die Geltendmachung eines angeblichen
Zurückbehaltungsrechts sind nicht zulässig.
4) Lieferung
Die vereinbarten Lieferdaten sind Richtdaten, um deren Einhaltung
die Bucher GmbH mit Anstrengung bemüht ist. Teillieferungen sind zulässig, wenn
sie allein funktionsfähig sind. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die
die Bucher GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt, so
verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um den zur Behebung des
Verzögerungsgrundes notwendigen Zeitraum. Dauert die Verzögerung länger als
sechs Monate, so kann jede Vertragspartei den Vertrag fristlos kündigen. Wird
die Lieferung objektiv unmöglich oder stellt sich heraus, dass unvorhergesehene
Probleme nicht mit angemessenem Aufwand gelöst werden können, so können beide
Parteien unter Ausschluss von Ersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Die
Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt auf dem handelsüblichen Weg ab Werk.
Eine abweichende Versandart ist gegen Erstattung der Mehrkosten möglich. Mit
der Auslieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
5) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen aus der
Geschäftsverbindung der Parteien bleiben alle gelieferten Produkte oder
Lizenzen im Eigentum der Bucher GmbH.
6) Gewährleistung und Haftung
Für Software und für die Media-Dateien der eigenen Herstellung
garantiert die Bucher GmbH die grundsätzliche Funktionsfähigkeit im Umfang der
Beschreibung. Dies gilt auch für eventuell mitgelieferte Hardware. Für die
allgemeine Funktionstüchtigkeit der Hard- und Software, die nicht von der
Bucher GmbH hergestellt wird, sind jedoch die Garantiebestimmungen der
jeweiligen Hersteller maßgebend.
Falls der Auftraggeber weitere Leistungen wünscht, werden diese
geprüft und nach schriftlicher Auftragsbestätigung getrennt abgerechnet."
"Fehlerfreiheit oder die Behebbarkeit von etwaigen Fehlern
garantiert die Bucher GmbH nicht. Sofern ein Soft- oder Hardware-Fehler jedoch
den vertragsmäßigen Gebrauch nicht nur unerheblich mindert oder ihn
ausschließt, verpflichtet sich die Bucher GmbH für einen Zeitraum von 6 Monaten
ab Auslieferung zur Berichtigung des Fehlers. Die Bucher GmbH kann dabei wählen
zwischen Hinweisen zur Fehlerbeseitigung oder -umgehung und der Installation
einer verbesserten Version. Auf Anforderung hat der Auftraggeber hierfür das
Programm, die Hardware und etwa vorhandene Testdaten zur Verfügung zu stellen.
Ist eine Nachbesserung unmöglich oder wird sie durch die Bucher GmbH verweigert
oder schuldhaft verzögert, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Defekte
Lieferungen werden ersetzt, sofern der Bucher GmbH eine berechtigte Reklamation
innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung zugeleitet wird. Eine irgendwie geartete
Haftung für direkte oder indirekte Schäden materieller oder immaterieller Art,
die sich aus der vertragsgemäßen Benutzung der Soft- oder Hardware ergeben,
übernimmt die Bucher GmbH nicht. Ein gleicher Haftungsausschluss gilt auch für
die Eignung der Soft- und Hardware oder der Media-Dateien zur Erfüllung eines
bestimmten Verwendungszwecks. Nehmen der Auftraggeber oder Dritte ohne
Zustimmung der Gesellschaft Veränderungen oder Reparaturen vor, so ist jede
Gewährleistung ausgeschlossen. Für von der Bucher GmbH gelieferte Hardware ist
die Bucher GmbH nur im Rahmen der Bedingungen der jeweiligen Hersteller zur
Gewährleistung verpflichtet. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer
Vereinbarung aller Beteiligten. Schadensersatzansprüche gegen die Bucher GmbH
sind ausgeschlossen, insbesondere auch für direkte oder indirekte Folgeschäden,
falls nicht der Bucher GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden kann.
7) Nutzungsrechte/Urheberrecht
Programme und andere Software, sowie Media-Daten der Bucher GmbH
sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechts
setzt eine besondere Vereinbarung voraus.
Mit der Vereinbarung erhält der Auftraggeber an den Produkten und
den zugehörigen Dokumentationen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht. Dieses ist beschränkt auf den internen Gebrauch zusammen mit den
Produkten, für welche die Software geliefert worden ist. Alle anderen Rechte an
Programmen und Dokumentationen einschließlich Kopien und späterer Ergänzungen
bleiben bei der Bucher GmbH.
Kopien dürfen nur für Archivzwecke angefertigt werden und sind mit
einem Urheberrechtsvermerk zu kennzeichnen. Der Auftraggeber darf sie nur
selbst und nur zur Sicherung der Daten verwenden.
8) Verschiedenes
Der Auftraggeber erlaubt die Speicherung und Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes, soweit dies im Rahmen
der Durchführung dieses Vertrags zweckmäßig ist. Sollte eine Bestimmung dieser
Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vorsorglich gilt für diesen Fall
eine Bestimmung als vereinbart, die der ungültigen dem Inhalt nach in rechtlich
zulässiger Weise am nächsten kommt.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist
Heuchlingen. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, sofern sie
Kaufleute sind, ist Schwäbisch Gmünd.